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Einkommensteuer | Begünstigte Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit bei Anteilsveräußerung
Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufga- S. 88be der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite veranlasst sein, da die Aufgabe dieser Tätigkeit nicht die zwangsläufige Folge der Anteilsveräußerung ist (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG).▶VT 68/04
▶Praxishinweise: Durch den „freiwilligen” Verkauf der Anteile wird – selbst wenn diese im Vertrag über die Anteilsveräußerung festgelegt ist – kein Ursachenzusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geschaffen. Das Ausscheiden aus der Geschäftsführung erfolgt nicht durch einen freiwilligen Entschluss, sondern wird vom Anteilserwerber „betrieben” (vgl. dazu auch Schiffer/von Schubert, StuB 2004 S. 84).