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Verdeckte Einlage in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft
Die Übertragung einer GmbH-Beteiligung aus einem Privatvermögen in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 1226) ebenso wie im Falle einer Übertragung in das Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlage zu qualifizieren sein (vgl. Schmidt, EStG, § 6 Rz. 440; Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 EStG).▶VT 58/04