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Körperschaftsteuer | Angemessenheit einer Gewinntantieme
(1) Ob eine Gewinntantieme der Höhe nach angemessen ist, muss grundsätzlich anhand derjenigen Umstände und Erwägungen beurteilt werden, die im Zeitpunkt der Tantiemezusage gegeben waren bzw. angestellt worden sind. (2) Hielt eine Tantiemevereinbarung im Zeitpunkt ihres Abschlusses einem Fremdvergleich stand und erhöhte sich die Bemessungsgrundlage für die Tantieme später in unerwartetem Maße, so führt die entsprechende Erhöhung der Tantieme nur dann zu einer vGA, wenn die Gesellschaft die Vereinbarung zu ihren Gunsten hätte anpassen können und darauf aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen verzichtete (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 95/03
▶Praxishinweise: Die Entscheidung lehnt zwar im Grundsatz eine „laufende” Überprüfung von Tantiemezusagen ab, doch greift sie bei Übe...