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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für Umschulung als vorab entstandene Werbungskosten
Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 94/03
▶Praxishinweise: Der BFH hält nicht mehr an seiner starren Differenzierung zwischen Aus- und Fortbildungskosten fest und stellt für den Werbungskostenabzug allein auf den Veranlassungszusammenhang ab. Erst wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (Erzielen künftiger Einnahmen) nicht besteht, kommt ein (eingeschränkter) Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben in Betracht. Die Entscheidung dürfte große Bedeutung für „Wiedereinsteiger” in einen Beruf haben, da hier – so auch im ...