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Bilanzierung der Ansprüche aus der Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen
Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung für eine Pensionsverpflichtung sind gem. (BFH/NV 2004 S. 1234) in Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu bilanzieren.▶NWB ZAAAB-23753