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Gewerbesteuer | Erhebung der Gewerbesteuer verfassungs- und europarechtskonform
(1) Die Erhebung der GewSt führt weder zu einem übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes dar. (2) Die Erhebung der GewSt verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten des EG-Vertrags. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der GewSt auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts dar.▶VT 18/04
▶Praxishinweise: Die ausdrückliche Erwähnung der GewSt im Grundgesetz (Art. 106) belegt nach Ansicht des BFH bereits deutlich, dass es sich bei der GewSt um einen verfassungsrechtlich zulässigen (gewollten) Steuerzugriff handelt und auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt ist. Europarechtlich hat der BFH ebenfalls keine Bedenken. Anders als bei der US...