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Körperschaftsteuer | Keine vGA bei Nur-Gewinntantieme für zeitlich geringfügige Geschäftsführertätigkeit
Besteht die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ausschließlich in einer Gewinntantieme (sog. Nur-Gewinntantieme), kann diese gem. rkr. , F (EFG 2003 S. 802) steuerrechtlich anzuerkennen sein, wenn der Geschäftsführer weniger als 10 v. H. seiner Arbeitskraft für diese Tätigkeit einsetzen muss und wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kapitalgesellschaft mit einer angemessenen Vergütung zu rechnen ist (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 15/04
▶Praxishinweise: (1) Die Kl., eine GmbH, erbrachte im Wesentlichen Leistungen im Bereich der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit für die A GmbH & Co. KG. Deren Komplementär-GmbH wurde von X, dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Kl., beherrscht, der zugleich Geschäftsführer der KG war und aus dieser Tä...BStBl 2002 II S. 111