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Zuordnung zum Betriebsvermögen
Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum (notwendigen wie zum gewillkürten) Betriebsvermögen setzt gem. (BFH/NV 2003 S. 1424) neben dem objektiven Merkmal der Eignung, den Betrieb zu fördern, auch das subjektive Kennzeichen einer eindeutig erkennbaren Widmung voraus (Bezug: § 4 EStG).▶VT 2/04