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StuB 1/2003 S. 45

Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters

Im Tankstellengeschäft zählt auch das Inkasso zur „werbenden” Tätigkeit des Tankstellenhalters (Ergänzung zu BGH, NJW 1998 S. 66 und NJW 1998 S. 71). Eine Vereinbarung in dem zwischen einem Mineralölunternehmen und einem Tankstellenhalter geschlossenen Handelsvertretervertrag, nach der 50 % der Gesamtvergütung des Tankstellenhalters für „verwaltende” Tätigkeiten gezahlt werden, ist wegen Verstoßes gegen § 89b Abs. 4 HGB unwirksam (so ).▶VT 68/03

Praxishinweise: Der Begriff „verwaltende Tätigkeiten” ist von der Rechtsprechung im Handelsvertreterrecht gebildet worden, um damit die bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nicht berücksichtungsfähigen, für solche Tätigkeiten gezahlten Provisionen oder Provisionsanteile zu bezeichnen (vgl. z. B. BGHZ 59 S. 125 = NJW 1972 S. 1664). D...

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