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Haftung des Wirtschaftsprüfers als Garant aus Prospekthaftung
Ein WP, der einem Kapitalanleger wegen Prüfung des Werbeprospekts als sog. Garant aus Prospekthaftung Schadenersatz schuldet, kann auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haften (Anspruchsgrundlagenkonkurrenz). Haftet ein WP sowohl als Garant aus Prospekthaftung als auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, so verjährt letzterer Anspruch nach den für die vertragliche Haftung des WP geltenden Regeln (§ 195 BGB; , DB 2004 S. 2153).▶VT 946/04