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Selbständigkeit eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs
Die selbständige Beratungstätigkeit eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs auf zumindest einem Hauptgebiet der Betriebswirtschaftslehre ist der des beratenden Betriebswirts i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zumindest ähnlich. Ein Autodidakt verfügt über entsprechend ausreichende Kenntnisse, wenn es eine Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie gibt, mit deren Prüfungsanforderungen sich sein technisches und betriebswirtschaftliches Wissen vergleichen lässt.▶VT 1169/03
▶Praxishinweise: Die drei Worte „und ähnliche Berufe” des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG beschäftigen die Rechtsprechung immer wieder. Das heutige Wirtschaftsleben hat Berufe geschaffen, die interdisziplinär sind. Das einzelne Berufsbild beinhaltet bestimmte Bereiche von Tätigkeiten, von denen jede einzelne einen der Katalogberufe berührt. Dieses „...