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StuB 22/2002 S. 1126

Veräußerung von zum Betriebsvermögen gehörendem Grundstück im Inland

Nach dem (n. v.) richtet sich die Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG 1990/1994 nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4 ff. EStG 1990.

Praxishinweise: Veräußert eine Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts, die einer inländischen Kapitalgesellschaft, welche nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet ist, gleichsteht und im Inland weder über Sitz noch Geschäftsleitung verfügt, ein im Inland belegenes Grundstück, so gelten die daraus erzielten Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG 1990/1994 i. V. mit § 2 Nr. 1 KStG und § 8 Abs. 1 KStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dabei ist der Veräußerungsgewinn nach der Entscheidung des BFH nicht aus der Differenz zwischen Veräußerungspreis und historischen Anschaffungskosten zu ermitteln. Vielmehr soll b...

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