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StuB 18/2004 S. 848

Haftungsausschluss in den AVB

Der Berufshaftpflichtversicherungsschutz für die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines WP gem. §§ 2, 43 Abs. 4 Nr. 1 und 4 WPO 1975 umfasst auch Drittschäden durch Erteilung einer Auskunft, die der WP im Rahmen der Beratung und Wahrung der Interessen seines Mandanten in wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber einem Dritten abgibt und für die er aufgrund eines konkludent zustande gekommenen Auskunftsvertrags dem Dritten gegenüber einzustehen hat. Die in einer Berufshaftpflichtversicherung für WP verwendete Klausel des § 4 Nr. 4 AVB-WB: „Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften; dies gilt nicht, wenn und soweit der Schaden auf e...

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