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Vermögensverfall des Steuerberaters
Die Vermutung, dass durch die weitere Berufsausübung eines in Vermögensverfall geratenen StB Interessen des Auftraggebers gefährdet sind, greift auch nach Inkrafttreten der InsO ein und kann nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände des einzelnen Falls als widerlegt angesehen werden; die in der Rechtsprechung des BFH unter der Geltung der KO aufgestellten Grundsätze gelten insoweit im Wesentlichen fort. § 12 GewO ist auf die Bestellung als StB auch nicht entsprechend anwendbar. Die Gestaltung der beruflichen Stellung eines StB als Angestellter einer Gesellschaft, für die er lediglich Prokura, jedoch keine umfassende Vertretungsmacht besitzt und von der er ein festes Gehalt bezieht, sowie die Selbstbeschränkung dieser Gesellschaft auf Tätigkeiten, die weniger als z. B. die Führung von Treuhandkonten eine ...