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Keine Aufdeckung stiller Reserven nach Begründung einer Betriebsaufspaltung
Errichtet ein Einzelunternehmer mit seiner Tochter durch Bargründung eine GmbH, an der sie wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt wird, und wird anschließend zwischen der GmbH und dem Einzelunternehmer eine echte Betriebsaufspaltung begründet, so sind gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 37/03, EFG 2004 S. 179) stille Reserven aus dem Einzelunternehmen auch dann nicht aufzudecken, wenn die Tochter für die ihr zuwachsenden stillen Reserven kein Aufgeld bezahlt (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997).▶VT 652/04
▶Praxishinweise: (1) Der Kl., der als Einzelunternehmen ein Bauunternehmen betrieb, errichtete mit seiner Tochter durch Bargründung eine GmbH, an der er sich zu 51 v. H., seine Tochter sich zu 49 v. H. beteiligte. Die GmbH erwarb von dem Kl....