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Betriebsaufgabe bei Beendigung der Betriebsaufspaltung
Die Beendigung der Betriebsaufspaltung führt gem. (BFH/NV 2003 S. 909) nicht zur Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG).▶VT 764/03