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Anwaltskammern als Unternehmensvereinigungen und Sozietätsverbot von Anwälten und Wirtschaftsprüfern in den Niederlanden
Der (Rs. C-309/99, NJW 2002 S. 877 = BB 2002 S. 638; vgl. Lörcher, NJW 2002 S. 1092 ff.) entschieden, dass eine VO über die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Angehörigen anderer freier Berufe wie die Samenwerkingsverordening 1993 (ZusammenarbeitsVO von 1993), die von einer Einrichtung wie dem Nederlandse Orde van Advocaten (Niederländische Rechtsanwaltskammer) erlassen wurde, als Beschluss einer Unternehmensvereinigung i. S. von Art. 85 Abs. 1 EGV (jetzt Art. 81 Abs. 1 EG) anzusehen ist. Eine nationale Regelung wie die Samenwerkingsverordening 1993, die von einer Einrichtung wie dem Nederlandse Orde van Advocaten erlassen wurde, verstößt nicht gegen Art. 85 Abs. 1 EGV, da diese Einrichtung bei vernünftiger Betrachtung annehmen konnte, dass die Regelung trotz der notwendig mit ih...