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Kurzbezeichnung einer Partnerschaft
Die Aufnahme einer Phantasiebezeichnung (hier: „artax”) in den Namen einer Partnerschaft (hier: RA und StB) verstößt nicht gegen § 2 PartGG. Auch der Vorschrift des § 9 der Berufsordnung der RA (BORA) ist kein Verbot der Verwendung einer Phantasiebezeichnung als Teil einer Kurzbezeichnung bei gemeinschaftlicher Berufsausübung im Sinne dieser Vorschrift zu entnehmen ().▶VT 548/04