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Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsprüfung bei einem Lohnsteuerhilfeverein
Ob eine Aufsichtsprüfung gem. §§ 27–30 StBerG bei einem Lohnsteuerhilfeverein durchgeführt wird, steht gem. rkr. (EFG 2002 S. 227) im Ermessen der OFD. Die Aufgaben der OFD als Aufsichtsbehörde betreffend Lohnsteuerhilfevereine einerseits und als Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung andererseits sind getrennt zu beachten. Die Entscheidung zur Durchführung einer solchen Aufsichtsprüfung sei deshalb selbst dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn zwischen dem der OFD unterstehenden FA und dem Lohnsteuerhilfeverein ein finanzgerichtliches Verfahren anhängig sei und der Lohnsteuerhilfeverein befürchte, dieses würde wegen einer möglichen Verwertung der aus der Aufsichtsprüfung gewonnenen Erkenntnisse zu seinem Nachteil ausgehen. Die OFD sei bei dieser Sach...