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Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
(1) Wird die Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen einer GmbH mangels Masse abgelehnt, so entsteht gem. rkr. (EFG 2004 S. 331) für den wesentlich beteiligten Gesellschafter bereits zu diesem Zeitpunkt ein möglicher Auflösungsverlust. (2) Ein Auflösungsverlust kann dem Grunde nach auch dann bereits entstanden sein, wenn die endgültige Höhe der Belastung aus einer Bürgschaft des Gesellschafters erst später feststeht (Bezug: § 17 Abs. 2, 4 EStG).▶VT 295/04