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Zeitpunkt des Wegfalls der Verlustausgleichsbeschränkung beim Wechsel von der Kommanditisten- in die Komplementärstellung
(1) Der Wechsel des Kommanditisten in die Rechtsstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters findet im Zeitpunkt des betreffenden Gesellschafterbeschlusses statt. (2) Wird der Beschluss vor Ende des Wirtschaftsjahrs zivilrechtlich wirksam gefasst, unterliegen die dem Gesellschafter zuzurechnenden Verlustanteile dieses Wirtschaftsjahrs nicht der Ausgleichsbeschränkung des § 15a EStG, auch wenn der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs gestellt wird (Bezug: § 15a Abs. 1 EStG; § 107, § 143 Abs. 2, § 162 Abs. 3 HGB).▶VT 293/04
▶Praxishinweise: Seit der Entscheidung des (BStBl 2004 II S. 118 = StuB 2004 S. 39) ist geklärt, dass für die Entscheidung, ob die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG greift (= Entstehen oder Erhöhung eines ne...