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Steuerbegünstigte Ablösung wiederkehrender Bezüge
(1) Die Ablösung wiederkehrender Bezüge aus einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung durch eine Einmalzahlung kann als Veräußerungserlös tarifbegünstigt sein (Bestätigung des Senatsurteils vom - X R 79/90, BFHE 165 S. 75). (2) Ist bereits im Jahr der Betriebs- oder Anteilsveräußerung eine Einmalzahlung tarifbegünstigt versteuert worden, steht dies der Tarifbegünstigung der Ablösezahlung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entgegen, wenn die erstgenannte Einmalzahlung im Verhältnis zum Ablösebetrag als geringfügig anzusehen ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 165 S. 75; Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 EStG 1997; § 21 Abs. 1 UmwStG 1977/1995).▶VT 290/04
▶Praxishinweise: Bei einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge steht dem Stpfl. ein Wahlrec...