Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 4/2003 S. 190

Fehlende Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig. Sie kann nicht unter ihrem Namen als Eigentümerin eines Grundstücks oder als Berechtigte eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden (§ 705 BGB, §§ 32, 47 GBO, so  2Z BR 70/02, ZIP 2002 S. 2175).▶VT 262/03

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen