Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.11.2001 IV R 65/00, StuB 4/2002 S. 197

Gewerbliche Tätigkeit eines medizinischen Fußpflegers

Übt ein in Niedersachsen ausgebildeter und nach dortigem Landesrecht anerkannter medizinischer Fußpfleger seine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen aus, das entsprechende Bestimmungen nicht kennt, so ist der Fußpfleger – jedenfalls mangels einer Überwachung durch die staatlichen Gesundheitsämter – gewerblich tätig.

§ 15, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG

Praxishinweise: Der BFH hält an seiner zurückhaltenden Rechtsprechung über die „Ähnlichkeit” zu den Katalogberufen i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG fest. Eine solche ist u. a. nur dann gegeben, wenn Übereinstimmung in den typischen und wesentlichen Berufsmerkmalen (staatliche Erlaubnis und damit verbundene Überwachung) besteht. Dies kann aber in Fällen, in denen keine bundeseinheitliche Regelung besteht, dann dazu füh- S. 198ren, dass unterschiedliche lan...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen