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BFH 29.11.2001 IV R 13/00, StuB 4/2002 S. 197

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen trotz fehlender Voraussetzungen

Hat das FA die Voraussetzungen der Durchschnittssatzgewinnermittlung aufgrund wissentlich falscher Steuererklärungen des Landwirts (hier: zu geringe Flächenangabe) bejaht, so bedarf es keiner Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, um den tatsächlich erzielten Gewinn zu ermitteln. Mit dem Bekanntwerden der tatsächlichen Verhältnisse ist das FA zur Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft befugt, so als habe es rechtzeitig von dem Wegfall der Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Kenntnis erlangt und eine entsprechende Mitteilung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG erlassen.

§ 13a Abs. 1 Satz 2 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG

Praxishinweise: Die Vorschrift des § 13a Abs. 2 Satz 2 EStG (Mitteilung über den Zeitpunkt der Umstellung der Gewinnermittlungsart) dient der Re...

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