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StuB 2/2003 S. 82

Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe bei nur geringfügiger Fortbetreuung des bisherigen Kundenstamms

Wird das gesamte materielle Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt oder veräußert, so handelt es sich gem. rkr. (EFG 2002 S. 1601) bei teilweiser Fortbetreuung des bisherigen Kundenstamms nicht um die steuerschädliche Fortführung des alten Betriebs im Wege eines betrieblichen Strukturwandels, sondern um eine steuerbegünstigte Aufgabe der wesentlichen Betriebsgrundlagen, wenn in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH zur Veräußerung bzw. Aufgabe einer Freiberuflerpraxis aus der fortgeführten Kundenbetreuung lediglich Einnahmen von weniger als 10 v. H. der Umsatzerlöse erzielt werden, die in den letzten drei Jahren vor der Beendigung des alten Betriebs erwirtschaftet wurden (Bezug: § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1, § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG).▶VT 88/03

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