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Vorlage an den Großen Senat: Vererbbarkeit des Verlustvortrags
Dem Großen Senat des BFH werden gem. § 11 Abs. 3 und 4 FGO die folgenden Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: (1) Kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlust bei seiner eigenen Veranlagung zur ESt geltend machen? (2) Falls die 1. Rechtsfrage bejaht wird: Steht im Falle einer Erbengemeinschaft der Abzug nur demjenigen zu, der die Einkunftsquelle(n) fortführt, die den Verlust verursacht hat (haben)? Gelten für den Fall einer Sondererbfolge in die Verlust verursachende Einkunftsquelle Besonderheiten? (Bezug: § 10d EStG).▶NWB HAAAB-40529
▶Praxishinweise: Der vorliegende Senat verneint die Vererblichkeit des Verlustvortrags und begründet dies damit, dass weder steuerrechtlich noch zivilrechtlich ein Anspruch auf Verlustabzug auf den/die Erben übergehen kann und auch verfassungsrechtlich keine...