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Zur Entscheidung des BGH: Keine Aktienoptionen für Aufsichtsräte
– Folgerungen und Herausforderungen für die Vergütungspraxis –
Welche Bedeutung erlangt das ?
Welche Konsequenzen hat dies auf die Optionsausgabe über Wandelanleihen?
Was ist in Bezug auf die Vergütungspraxis in Deutschland zu erwarten?
I. Einleitung
Unternehmenszusammenbrüche und frappierende Missstände in der Rechnungslegung großer, multinationaler Unternehmen in den USA wie in Europa haben auch in Deutschland eine angeregte Diskussion über die Verbesserung bestehender Überwachungsmechanismen und angewandter Offenlegungspraktiken ausgelöst. In der derzeit kontrovers geführten Corporate-Governance-Diskussion nimmt die Kritik an Optionsplänen (Aktienoptionen, Stock Options) einen zentralen Platz ein. Einst eingeführt als Motivationszucker für das Management, gelten Stock Options heute vielen als Synonym für Bereicherung und Ausplünderung auf den Chefetagen. In dieses Licht fällt nun ein wegweisendes Urteil des BGH zur kontroversen Frage, ob auch Aufsichtsräten und damit den direkten Abgesandten der Eigner Optionen gewährt werden können.
Im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom hatte der Gesetzgeber für Unternehmen seine...