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Neubewertungsreserven im Sachanlagebestand – Möglichkeiten der Bilanzanalyse
Nach IFRS können Unternehmen die stillen Reserven im Sachanlagebestand in einer Neubewertungsrücklage ausweisen.
Bilanzanalytisch hat dies eher Nachteile.
Dementsprechend verzichten alle DAX-Unternehmen auf einen Ausweis.
I. Einleitung
Die IFRS sehen für das Anlagevermögen neben dem Anschaffungskostenprinzip auch eine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert als mögliche Bewertungsmethode vor. Dadurch wird es den Unternehmen ermöglicht, die im Anlagevermögen bestehenden stillen Reserven aufzudecken und damit das (ausgewiesene) Eigenkapital des Unternehmens zu erhöhen. Etwaige stille Reserven werden dann in der Neubewertungsrücklage innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Da Neubewertungsrücklagen im Steuerrecht nicht existieren, entsteht durch eine solche Rücklage eine passive Steuerlatenz; um diese ist die Neubewertungsrücklage zu vermindern (IAS 12.61).
Unbekannt ist diese Neubewertung in Deutschland nicht, da bereits Banken im Rahmen der bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss unter gewissen Voraussetzungen über die Neubewertungsreserven berichten müssen (§ 340c Abs. 3 HGB). Nachfolgend werden kurz die Bewertungsgrundlagen für die Neubewertungsrücklage und die Folgebewertun...