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StuB Nr. 24 vom Seite 1108

Dokumentationspflichten bei Auslandsbeziehungen

von Dipl.-Finw. StB Dieter Grützner, Münster
Die Kernaussagen:
  • Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungspflichten sind gem. § 2 Abs. 2 GAufzV nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der angewandten Verrechnungspreismethode, zu bestimmen. Die Wahl der angewandten Verrechnungspreismethode ist danach zu begründen.

  • Die Erstellung der erforderlichen Aufzeichnungen wird sich vielfach als recht arbeitsaufwendig erweisen. Deswegen werden die betroffenen Unternehmen gut beraten sein, zeitnah mit der Erstellung der erforderlichen Unterlagen zu beginnen.

  • Zweifel sind berechtigt, ob mit dem Erlass der GAufzV die permanente Diskussion um die zutreffenden Verrechnungspreise bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen nahe stehenden Personen nachhaltig entschärft werden konnte.

I. Ausgangssituation

Der Gesetzgeber hat den Stpfl. mit Auslandsbeziehungen mit der Einfügung des § 90 Abs. 3 AO durch das StVergAbG vom mit Wirkung für nach dem endende Wirtschaftsjahre besondere Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG auferlegt. Diese Aufzeichnungen sind zeitnah zu führen und im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung auf Verlangen innerhalb einer Frist von 60 Tagen vorzulegen. Einzelhe...

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