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Auslandsreisekosten
Das IV C 5 - S 2353 - 108/04/IV A 6 - S 2145 - 4/04 (vgl. auch StuB 23/2004 S. II) geänderte Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Auslandsreisen festgelegt. Bedeutsam ist, dass diese Sätze bei Reisen ab dem zur Anwendung kommen. Erfolgt eine Reisekostenabrechnung im Jahr 2005 für eine Reise, die noch in 2004 durchgeführt wurde, gelten die bisherigen Reisekostensätze. Tendenziell ist festzustellen, dass die Verpflegungspauschalen für das Ausland reduziert wurden. Demgegenüber ist oftmals eine Erhöhung der Übernachtungspauschalen eingetreten.