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Der Abschied von der Haftungsgrundlage des qualifiziert faktischen GmbH-Konzerns und die Auswirkungen auf Cash-Management-Systeme
I. Einführung
Mit Urteil vom - II ZR 178/99 (ZIP 2001 S. 1874 [„Bremer Vulkan”]) hat der BGH den Schutz einer abhängigen GmbH gegen Eingriffe ihres Alleingesellschafters auf eine neue Haftungsgrundlage gestellt. Bereits der Leitsatz lässt keine Zweifel aufkommen: (…) Der Schutz einer abhängigen GmbH gegen Eingriffe ihres Alleingesellschafters folgt nicht dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktienrechts (§§ 291 ff., 311 ff. AktG) (…). Dem Urteil lag verkürzt folgender Sachverhalt zugrunde: Die ehemalige Treuhandanstalt (THA) gewährte der MTW Schiffswerft GmbH, Wismar (MTW), Investitionsbeihilfen in dreistelliger Millionenhöhe. Die hierdurch generierte Liquidität wurde im Rahmen eines konzernweiten Cash-Management-Systems (CMS) zentral an den Bremer Vulkan Verbund (BVV) abgeführt. Als Folge der Krise des BVV konnten die Zahlungsanforderungen der Werften in Ostdeutschland nicht mehr bedient werden.
II. Die Haftungsgrundlage im GmbH-Konzern
1. Zur Historie der Rechtsprechung
In der Praxis stellen GmbH-Konzerne üblicherweise faktische Konzerne dar. Dies ist in der Historie begründet, derzufolge in der GmbH, anders als in der AG mit einem breit gestreuten Aktionärskreis, die Mehrheitsherrschaft üb...