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StuB Nr. 16 vom Seite 761

Beteiligungen über eine Personengesellschaft

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Zur der Frage, ob die einkommensteuerliche bzw. körperschaftsteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b Abs. 6 KStG gem. § 7 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei einer Mitunternehmerschaft Anwendung findet, hat das BMF zwischenzeitlich in Tz. 57 des Stellung genommen. Hiernach sind die vorgenannten Steuerbefreiungen gewerbesteuerlich irrelevant. Zu einer gewerbesteuerlichen Steuerbefreiung kommt es demzufolge auf der Ebene der Mitunternehmerschaft nicht. Folglich hat auch die durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom (BStBl 2002 I S. 35, 50) ins GewStG eingefügte Rechtsnorm des § 8 Nr. 5 GewStG in Bezug auf Mitunternehmerschaften keine Bedeutung.

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