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Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
(BMF-Mitteilung mit Stand 1. 7. 2002 - IV D 2)
I. Rechtliche Grundlagen des Datenzugriffs
1. Seit wann besteht das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung?
Ab dem ist der Finanzverwaltung aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im StSenkG vom (BGBl I S. 1433 Art. 7 und 8) das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.
2. Was beinhalten die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU)”?
Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU)” beinhalten Anwendungsregelungen zur Umsetzung des Rechts auf Datenzugriff. Sie wurden nach intensiver Erörterung mit den Vertretern der Wirtschaft mit (BStBl I S. 415 = StuB 2001 S. 712 = ) veröffentlicht.
3. Welche Möglichkeiten des Datenzugriffs bestehen?
Beim Datenzugriff selbst kann der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen – auch kumulativ – den „unmittelbaren Datenzugriff”, den „mittelbaren Datenzugriff” oder die Datenträgerüberlassung wählen. Ein „Online-Zugriff” auf das betriebliche DV-System ist hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.
Der „unmittelbare Datenzugriff” beinhaltet den Nur-Lesezugriff au...