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Beratungsvertrag mit einem Nicht-Steuerberater
Auf den mit einem Nicht-StB abgeschlossenen steuerlichen Beratungsvertrag findet § 68 StBerG (Verjährung von Ersatzansprüchen) jedenfalls dann Anwendung, wenn sich dieser zur Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen angestellter StB bedient (LG Stade, Urteil vom - 5 O 312/04 [nrkr.], DStR 2005 S. 495).