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Gesetz zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH – Kabinettsbeschluss
Das GmbH-Recht soll modifiziert werden. Damit wird dem Strukturwandel im Wirtschaftsleben und dem starken Anstieg der englischen Limited-Gründungen Rechnung getragen. Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestKapG) bestimmt, dass die Mindeststammkapitalausstattung ab nur noch 10 000 € statt der bisherigen 25 000 € betragen soll. Damit eine GmbH nicht von Anfang an offensichtlich unterkapitalisiert ist, wurde die Mindesteigenkapitalausstattung nicht auf Niveau einer englischen Ltd. (1 £), sondern nur wie dargestellt abgeschmolzen. Um den Gläubigerschutz zu stärken, soll nunmehr auf den Geschäftsbriefen der GmbH der Betrag des gezeichneten und eingezahlten Stammkapitals dokumentiert werden. Damit wird auch die Vorgabe in der Richtlinie 2003/58/EG vom (ABl. L 221 vom S. 13) umgesetzt. Fehlt diese Angabe, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Klarstellend wird im geänderten § 35a GmbHG festgelegt, dass auf den Geschäftsbriefen einer Gesellschaft in Liquidation die gleichen Angaben zu machen sind (vgl. zum Ganzen auch Bäuml/Gageur, StuB 2005 S. 477).
Der Gesetzentwurf ist ein Teil des 20-Punkteprogramms zur Fortsetzung der ...