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StuB Nr. 12 vom Seite 575

Haftung der Unternehmensvorstände für die Jahresabschlüsse

Nachdem durch die jüngsten Bilanzskandale Aktionäre und Gläubiger in erheblichem Umfang geschädigt wurden, hat sich die EU in einem Aktionsplan zum Ziel gesetzt, die Rechte von Aktionären und Dritten zu stärken und die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen zu fördern. Dazu plant sie mehrstufig eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die durch Richtlinien und Empfehlungen umgesetzt werden sollen.

Im Einzelnen sieht der Plan vor, bis 2005 eine kollektive Haftung der Konzernvorstände und -aufsichtsräte für die Richtigkeit des Jahresabschlusses vorzuschreiben. Kurzfristig sollen börsennotierte Unternehmen darüber hinaus verpflichtet werden, dem Jahresabschluss eine aussagekräftige Erklärung zur Corporate-Governance-Struktur beizufügen, in der u. a. Funktionsweise und Zusammensetzung von Vorstand, Aufsichtsrat und den Ausschüssen zu erläutern sind. Darüber hinaus ist über Großaktionäre und deren Einflussnahme auf das Unternehmen zu berichten. Bedeutende Transaktionen mit Dritten sowie das Risikomanagement sind ebenfalls näher auszuführen (nähere Informationen sind abrufbar unter der Internet-Adresse www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/company).

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