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Neue Rechtsprechung: Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Studium
Ende letzten Jahres hatte der BFH erstmalig Aufwendungen für ein berufsbegleitendes und beruflich veranlasstes Hochschulstudium als Werbungskosten gewertet und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert (Urteil vom - VI R 137/01, StuB 2003 S. 177). Nun hat der BFH darauf aufbauend entschieden, wie die abziehbaren Werbungskosten zu ermitteln sind (Urteil vom - VI R 86/99, StuB 2003 S. 568; Vorinstanz Niedersächsisches FG, EFG 1999 S. 889).
In dem Fall ging es um einen Sparkassen-Betriebswirt, der in der Kreditabteilung einer Bank beschäftigt war und ein Studium der Betriebswirtschaftslehre begonnen hatte, um es als „Diplom-Betriebswirt (FH)” abzuschließen. Seine Studiengebühren, Materialkosten und Fahrtkosten zu 14 auswärtigen Seminaren und Vorprüfungen erkannten weder die Finanzverwaltung noch das FG als Werbungskosten an.
Der BFH hob das erstinstanzliche Urteil auf und entschied, dass dann, wenn ein Stpfl. aus Erwerbsgründen über einen längeren Zeitraum eine auf einen Abschluss zielende erstmalige, andere oder qualifiziertere Berufsausbildung absolviere, die Höhe der damit zusammenhängenden und nun abzugsfähigen Erwerbsaufwendungen für die Bildungsmaßnahmen gesondert, d. h. unabhängig von sons...