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Zum Entwurf eines Standards „Änderung der Bilanzierung und Grundsatz der Stetigkeit (E-DRS 15)” – eine kritische Bestandsaufnahme
Der Entwurf geht mit dem Postulat einer Ansatzstetigkeit über die derzeitigen Anforderungen des HGB hinaus und stellt damit zugleich eine Weiterentwicklung gegenüber der alten IDW-Position des HFA 3/1997 dar.
Die Initiative des DSR, die Voraussetzungen für eine Änderung der Bilanzierung entsprechend internationaler Handhabung zu normieren und dabei dem Stetigkeitsgrundsatz einen deutlich höheren Stellenwert beizumessen als bislang, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Dem Standard kommt gerade in der Zeit „nach Enron” eine hohe Bedeutung dahingehend zu, daran mitzuwirken, dass Vertrauen in eine stetige (und insoweit verlässliche) Rechnungslegung wieder wachsen kann.
I. Einführung
Gegen Ende des Jahres 2001 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) eine Fülle von Entwürfen zur (Konzern-)Rechnungslegung herausgebracht, darunter am den E-DRS 15 „Änderung der Bilanzierung und Grundsatz der Stetigkeit”. Dieser soll Anwendung auf nach dem beginnende Geschäftsjahre finden.
Die aufgestellten Grundsätze zur Stetigkeit in puncto Ausweis, Bilanzansatz, Bewertung und Konsolidierung sollen im Wege einer Internationalisierung der deutschen Konzernrechnungslegung der Vergleichbarkeit von auf...