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Doppelter Haushalt: Abzug wieder länger als zwei Jahre zulässig?
Die Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung kann nach dem und 2 BvR 1735/00 (StuB 2003 S. 377) verfassungswidrig sein. Die zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei einer Beschäftigung am selben Ort ist in den Fällen von fortlaufend verlängerten Abordnungen und beiderseits berufstätigen Ehegatten verfassungswidrig. Dies entschied der Zweite Senat des BVerfG und hob auf die Verfassungsbeschwerden zweier Betroffener die zugrunde liegenden finanzgerichtlichen Entscheidungen auf. Die Sachen wurden an den BFH zurückverwiesen. Andere Fallgruppen doppelter Haushaltsführung waren jedoch nicht Gegenstand der Entscheidung.
Praxishinweis: Es sollten sämtliche Fälle, in denen die Zweijahres-Frist abläuft, offen gehalten werden. Dies gilt sowohl bei der Geltendmachung von Werbungskosten als auch bei Ansatz von Betriebsausgaben.