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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 841/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen für Sprachkurs im EU-Ausland (hier: Guadeloupe) nicht abzugsfähig

Leitsatz

  1. Aus der Rspr. des BFH ist nicht zu folgern, dass Kosten für einen im Bereich der EU durchgeführten Sprachkurs in jedem Fall in voller Höhe als Werbungskosten abzuziehen sind. Vielmehr sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und zu würdigen.

  2. Aufwendungen für einen Französischkurs auf der Karibikinsel Guadeloupe, bei dem an 3 von 14 Tagen Gelegenheit bestand, die besondere Merkmale einer Insel in der Karibik kennen zu lernen, sind in nicht nur unerheblichen Ausmaß privat mit veranlasst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 135 Nr. 3
AAAAB-61208

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.09.2003 - 8 K 841/02

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