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Einkommensteuer | gewöhnlicher Aufenthalt im Inland oder im Ausland
In einer amtlich nicht veröffentlichten Entscheidung verneinte der BFH einen gewöhnlichen Aufenthalt und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland (). • Hinweis: Der Kl., amerikanischer Staatsangehöriger, hatte im Streitjahr 1997 seine inländische Wohnung aufgelöst und war mit seiner Ehefrau in die USA gereist, um dort ein Aufbaustudium aufzunehmen. Von September bis Dezember 1998 absolvierte er ein Praktikum in Deutschland. Nach Abschluss des Aufbaustudiums kehrte er im Juni 1999 nach Deutschland zurück, wo er eine Arbeitsstelle antrat und zusammen mit seiner Ehefrau eine Wohnung bezog. Für das Streitjahr 1997 machte der Kl. Studiengebühren und weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studium in den USA geltend. Das FA ...