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FG Münster Urteil v. - 8 K 1550/03 E EFG 2005 S. 1846 Nr. 23

Gesetze: EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 4a S 3, GG Art 3 Abs 1, EStG § 4 Abs 1

Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Gewinnbegriff, Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

1. Der Begriff des Gewinns in § 4 Abs. 4a S. 3 EStG entspricht allgemeinen steuerlichen Gewinnbegriff im Sinne von § 4 Abs. 1 und Abs. 3 EStG und erfasst damit auch gewinnmindernde Abschreibungen.

2. Gegen die Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1846 Nr. 23
LAAAB-60724

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FG Münster, Urteil v. 05.06.2003 - 8 K 1550/03 E

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