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Umsatzsteuer | Behandlung der Rabattregelung nach dem Beitragssatzsicherungsgesetz
Das FinMin Saarland teilt mit Erlass v. 5. 8. 2005 - B/3-1 J - 88/2005 - S 7200 NWB PAAAB-59010 mit, dass der Rabatt nach § 130a SGB V mit 6 v. H. vom Netto-Herstellerabgabepreis zu berechnen ist. Der so ermittelte Betrag stellt aus umsatzsteuerlicher Sicht die Preisminderung dar und ist danach als Bruttobetrag zu verstehen. Die Korrektur nach § 17 UStG beträgt somit 16/116 des Rabattbetrags. Anhand zweier Abrechnungsbeispiele verdeutlicht das Finanzministerium die Folgen der Rabattregelung.