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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung
Nach dem NWB DAAAB-60423 ist im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung die Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen der auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beruhenden typisierenden Annahme, eine langfristige Vermietung werde in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führen, deshalb zu prüfen, weil der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen mittels Darlehen finanziert, die zwar nicht getilgt, indes bei Fälligkeit durch den Einsatz von parallel laufenden Lebensversicherungen abgelöst werden sollen. – Anmerkung: Die Entscheidung entspricht dem (EN-Nr. 974/2005), mit der Besonderheit, dass das Vermietungsobjekt alsbald nach der Tilgung der Darlehen schuldenfrei und unentg...