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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 4223/03 E

Gesetze: EStG § 3c Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Anwendbarkeit des § 3c Abs. 1 EStG beim Abzug von Aufwendungen im Inland nach vorangegangener Auslandstätigkeit

Leitsatz

  1. Eine an den ehemaligen ausländischen Arbeitgeber zu entrichtende Vertragsstrafe, die durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses im Inland ausgelöst wird, steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den aus dem früheren Arbeitsverhältnis erzielten steuerfreien Einnahmen, so dass der Berücksichtigung der Vertragsstrafe als Werbungskosten nicht das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG entgegensteht.

  2. Unabhängig davon ist der Werbungskostenabzug für die Vertragsstrafe dann gerechtfertigt, wenn deren Erstattung durch den neuen Arbeitgeber zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 22/2005 S. 1053
SJ 2005 S. 6 Nr. 18
QAAAB-60235

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.04.2005 - 3 K 4223/03 E

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