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FG München Urteil v. - 6 K 4957/03 EFG 2005 S. 1502 Nr. 19

Gesetze: AO 1977 § 124

Bekanntgabewille bei maschineller Bearbeitung

gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den

Leitsatz

Ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist wegen fehlendem Bekanntgabewillen unwirksam, wenn nach einvernehmlicher Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens über den vortragsfähigen Gewerbeverlust kein Anlass für eine Änderung des diesbezüglichen Feststellungsbescheids bestand und keinerlei Anhaltspunkt dafür erkennbar sind, dass der Sachbearbeiter der Veranlagungsstelle einen Gewerbesteuermessbescheid erlassen wollte, in dessen Folge der geänderte Verlustfeststellungsbescheid erging, weil er durch den Aufruf der Gewerbesteuer lediglich das EDV-technische Hindernis zur Durchführung der Körperschaftsteuerveranlagung aufgrund der nicht abschließenden Bearbeitung der Gewerbesteuer durch die Rechtsbehelfsstelle beseitigen wollte.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1502 Nr. 19
SAAAB-60230

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FG München, Urteil v. 28.06.2005 - 6 K 4957/03

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