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Überblick über den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen und des Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Der KSt-Satz soll ab dem VZ 2006 von derzeit 25 % auf 19 % gesenkt werden.
Das Kernstück der Gegenfinanzierung bildet ein neuer § 15b EStG, der die Beschränkung der Verlustverrechnung für Steuersparfonds vorsieht.
Die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet werden.
I. Vorbemerkungen
Das Bundeskabinett hat am zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, mit denen die in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers am angekündigten steuerlichen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Dieser Beitrag soll die geplanten Regelungen kurz vorstellen.
II. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
1. Tarifsenkung der Körperschaftsteuer
Der KSt-Satz soll ab dem VZ 2006 von derzeit 25 % auf 19 % gesenkt werden. Als Folgeänderung soll der in § 16 KStG festgelegte Satz, mit dem eine Organgesellschaft die von ihr oder dem Organträger geleisteten Ausgleichzahlungen versteuern muss, von derzeit 4/3 auf 100/81 der Ausgleichzahlungen angepasst werden.
Im AStG wird als Folgeänderung die Vorschrift des § 8 Abs. 3 AStG (Definition der Höhe der niedrigen Besteuerung der Einkünfte von Zwischengesellschaften) entsprechend angepa...