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Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 4 KStG und des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG
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Mit Beschluss vom - I R 38/99 (StuB 2001 S. 1242) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt. Die Vorlage umfasst auch die Frage, ob § 8 Abs. 4 KStG und § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG (formell) verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Einsprüche, die sich hierauf stützen, sind gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung kann stattgegeben werden, da aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH an das BVerfG ernstliche Zweifel i. S. des § 361 AO an dem verfassungsgemäßen Zustandekommen des Gesetzes vom zu bejahen sind.