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Pensionsfonds-RechnungslegungsVO
Im BGBl I Nr. 8 vom S. 246 ist die Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensVO) verkündet worden. Sie ist am in Kraft getreten. Die Vorschriften der Pensionsfonds-RechnungslegungsVO sind erstmals auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss von Pensionsfonds für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.